Corona

Aktuelle Corona-Regeln

21.06.2022

Liebe Lajus,
da die aktuellen Corona-Regeln trotz recht hoher Inzidenzen recht entspannt sind, geben wir euch hier einen kurzen Überblick über die noch geltenden Regeln und entsprechende Vorgehensweisen.
Zugangsbeschränkungen für Menschen, die nicht geimpft, genesen oder getestet sind (zum Beispiel 3G oder 2G+) sind mittlerweile abgeschafft.

Die Maskenpflicht gilt derzeit nur noch an wenigen Orten in NRW. In Geschäften, Schulen und anderswo ist sie mittlerweile abgeschafft. Verpflichtend ist das Maskentragen unter anderem hier - dabei muss es eine OP-Maske oder eine höherwertige Maske (z.B. FFP2) sein: * in Bussen und Bahnen * in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen * beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen * beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen * in Obdachlosenunterkünften * in Unterkünften für Geflüchtete Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen einer Maske verlangen.

Unter anderem in folgenden Einrichtungen muss man in der Regel einen negativen Corona-Test vorweisen. Das kann ein offizieller Schnelltest oder ein PCR-Test sein. * in Krankenhäusern * beim Besuch in Pflegeheimen bzw. Altenheimen * beim Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen * in Unterkünften für Geflüchtete * in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen Für vollständig geimpfte Personen kann in folgenden Einrichtungen auf einen Test verzichtet werden: * in Unterkünften für Geflüchtete * in Justizvollzugsanstalten und ähnlichen Einrichtungen Darüber hinaus kann es in Geschäften, Kultureinrichtungen und anderswo vorkommen, dass Betreiberinnen und Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einen Nachweis über einen Test oder eine Impfung oder Genesung verlangen.

Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch die Testpflicht gilt für sie nicht.
Kinder bis zum Alter von 13 Jahren dürfen eine Alltagsmaske (z.B. Stoffmaske) tragen, wenn ihnen keine medizinische Maske passt.

Die aktuellen Quarantäne Regeln findet ihr unter dem folgenden Link: Corona-Quarantäne-Regeln
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung findet ihr unter dem folgenden Link: Coronaschutzverordnung

Daniela Dückers
Bildungsreferentin

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.