Aktuelles

Verordnungen und Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus (Stand 30.05.20)

28.05.2020

Liebe Lajus,
hier findet ihr alle neuen Regelungen der Landesregierung NRW zur Eindämmung des Coronavirus.

Die Bewältigung der Krise rund um die Corona-Pandemie hat für die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Abgeordneten um Landtagspräsident André Kuper höchste Priorität.
Die dynamische Entwicklung der Lage machte es notwendig, täglich auf Bundes- und Landesebene neue Entscheidungen zu treffen. Hier gebe ich eine Übersicht der beschlossenen Maßnahmen, Rechtsverordnungen und Erlasse des Landes NRW:

27.05.2020: Neue Erleichterungen gelten ab dem 30. Mai
Die neuen Regelungen im Einzelnen.
Folgende Erleichterungen sieht die neue Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen ab dem 30. Mai 2020 vor:

Kontaktbeschränkungen und Verhaltensregeln
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden entsprechend dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 26. Mai 2020 so weiterentwickelt, dass sich neben den bisher möglichen Konstellationen (Familie oder zwei Hausstände) eine Gruppe von bis zu zehn Personen im öffentlichen Raum treffen darf. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass eine Rückverfolgbarkeit der am Treffen beteiligten Personen sichergestellt ist.

Im Übrigen gilt die allgemeine Abstandsregel von 1,5 Metern fort, auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Bereichen.

Kultureinrichtungen
Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser können wieder für Besucher öffnen, wenn sie den Hygiene- und Infektionsschutz sicherstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungsbereiche im Freien. Ein besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept ist notwendig, wenn mehr als ein Viertel der regulären Zuschauerkapazität oder mehr als 100 Personen zuschauen sollen.

Sport
Personengruppen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkungen treffen dürfen, wird auch der nicht-kontaktfreie Sport im Freien wieder gestattet. In diesem Rahmen sind Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport im Freien unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts wieder zulässig – auch die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen unter Auflagen. Im Übrigen bleibt der Sport-, Trainings- und Wettkampfbetrieb mit unvermeidbarem Körperkontakt weiterhin untersagt. Bahnen-Schwimmbecken, auch in Hallenbädern, können ihren Betrieb wiederaufnehmen.

Busreisen, Ferienangebote, Ferienfreizeiten
Busreisen sind unter den Bedingungen des Infektionsschutzes wieder möglich. Schüler können ihre Sommerferien wieder mit Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholung und Fernreisen unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzvorschriften verbringen.

Messen, Kongresse, Tagungen
Fachmessen, Fachkongresse und -tagungen sind mit Schutzkonzepten wieder zulässig.

Den gesamten Artikel findet ihr unter Verordnungen und Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus

Daniela Dückers
Bildungsreferentin

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.